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Klima­freundliche Erdwärme

für die Rhein-Neckar-Region

Versorgungssicherheit

Mit erneuerbarer Wärme aus Thermalwasser sichern wir die zukünftige Versorgung für zehntausende Haushalte im Rhein-Neckar-Gebiet. Und das rund um die Uhr.

Regionale Erzeugung

Das besondere Potenzial des Oberrheingrabens ermöglicht eine grüne Wärmeerzeugung vor Ort.

Umweltschutz

Geothermie nutzt natürliche und klimafreundliche Wärme aus dem Erdinneren. Sie braucht nur wenig Platz und schont unsere schöne Region.

Einfache Umstellung

Die Umstellung auf erneuerbare Fernwärme erfolgt automatisch und ohne Kosten für die angeschlossenen Haushalte.

Warum wir Geothermie brauchen

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Baden-Württemberg wird klimaneutral

Unser Bundesland will bis 2040 klimaneutral sein. Damit gehen wir im Südwesten noch weiter als Deutschland oder Europa und nehmen auch unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle ein. Damit das gelingt, müssen wir in allen Bereichen der Energiewende entschieden vorangehen – Strom, Mobilität und Wärme.

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Am Wärmesektor führt kein Weg vorbei

Bei der Wärmeerzeugung besteht ein besonders hohes CO₂-Einsparpotenzial. Lediglich 17 Prozent der Wärme werden heute in Deutschland durch erneuerbare Energien gewonnen – und dass, obwohl sie mehr als die Hälfte des nationalen Energiebedarfs ausmacht. Soll sich das ändern, müssen wir dringend handeln! Der Gebäudesektor ist ein zentraler Baustein dafür. Er ist für rund ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich. Das liegt daran, dass immer noch über 80 Prozent der Wärmenachfrage in Gebäuden durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt werden. Hinzu kommt, dass ein großer Teil davon importiert werden muss – in der Vergangenheit vor allem aus Russland.

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Die Wärmewende in der Region gestalten

Mit dem bevorstehenden Kohleausstieg steigt der Bedarf nach klimafreundlicher Wärme weiter, besonders in der Region Mannheim. Denn aktuell macht das Grosskraftwerk Mannheim (GKM) noch rund zwei Drittel der Fernwärmeproduktion für Mannheim aus - für Schwetzingen sind es sogar 75 Prozent. Doch MVV hat ehrgeizige Ziele: Bereits heute kommen 30 Prozent aller Fernwärme aus grünen Quellen, bis 2030 sollen dies 100 Prozent sein. Dann wird auch die Wärme aus der Stromproduktion des GKM ersetzt sein. Für uns ist deshalb klar: Wir müssen noch unabhängiger werden, um die Versorgungssicherheit in der gesamten Region auch in Zukunft zu gewährleisten. Von Importen und von fossilen Brennstoffen – auch auf dem Wärmemarkt.

Die Lösung: der Oberrheingraben

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Eine Lösung dafür liegt direkt vor unserer Haustür: der Oberrheingraben. Hier herrschen in vergleichbarer Tiefe deutschlandweit die höchsten Temperaturen. Ideale Bedingungen für Geothermie und die Förderung erneuerbarer und klimafreundlicher Erdwärme.

GeoHardt will das besondere Potenzial des Oberrheingrabens für die grüne Wärmeerzeugung nutzen. Um die Wärmewende vor Ort zu gestalten, haben wir uns 2021 als Projektgesellschaft aus EnBW und MVV zusammengeschlossen:

Wir entwickeln, bauen und betreiben geothermische Anlagen. Und wir fördern klimafreundliche Wärme – aus der Region, für die Region.

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Mit Geothermie-Heizwerken an bis zu drei Standorten in der Region Hardt können wir rund 20 Prozent des Wärmebedarfs der an das Fernwärmenetz angebundenen Haushalte mit erneuerbarer Wärme decken. Pro Anlage rechnen wir mit einer thermischen Leistung von bis zu 30 Megawatt (MW). Damit kann eine Anlage Wärme für bis zu 15.000 Haushalte liefern. So schließen wir einen Teil der Lücke des Grosskraftwerks Mannheim, das ab 2030 nicht mehr für die Fernwärme zur Verfügung stehen wird - zuverlässig, sicher und klimafreundlich.

Infofilm zum Projekt GeoHardt

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Mit hydrothermaler Geothermie die Versorgung sichern

In drei Phasen zu grüner Wärme für unsere Region

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GeoHardt setzt auf das sichere und umweltfreundliche hydrothermale Verfahren. Dabei gehen wir in drei Phasen vor: von der Standortsuche und -auswahl über die Tiefbohrungen bis zum Bau und Betrieb der Geothermieanlage.

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Geothermisch relevante Regionen in Deutschland; Copyright: EnBW (erstellt nach Informationen des Leibniz-Instituts für Angewandte Geophysik, Hannover)

Ziel des Standortfindungsprozesses ist die Prüfung und Bewertung der geologischen Gegebenheiten in der Region Hardt. Dafür untersuchen wir die potenziellen Standorte auf ihre Eignung hin: nach geologischen Eigenschaften, Überschneidungen mit Schutzgebieten, bereits vorhandener Infrastruktur oder weiteren relevanten Faktoren wie beispielsweise Flächennutzungsplänen oder Wasserschutzzonen.

Um die geologischen Eigenschaften zu ermitteln und das geothermische Potenzial zu bestimmen, haben wir zunächst analytische und sensorische oberirdische Messverfahren eingesetzt und Wasserproben aus örtlichen Brunnen untersucht. Im nächsten Schritt haben wir die so gewonnenen Messdaten mithilfe einer 3D-Seismik verfeinert. Dabei wird der Untergrund mittels seismischer Wellen, die durch Vibrationsfahrzeuge ausgesendet werden, detailgetreu abgebildet. Daraus entsteht ein dreidimensionales Bild des Untergrunds, das uns weitere wichtige Erkenntnisse liefert. So können wir später beispielsweise sicherstellen, dass unsere Bohrungen punktgenau die Thermalwasserreservoirs erreichen und sensible Sedimentschichten unberührt bleiben.

Nach Abwägung unterschiedlicher Kriterien erstellen wir schließlich eine Priorisierung der geeigneten Standorte. Auf Basis dessen können wir eine fundierte, umweltverträgliche und sichere Entscheidung treffen.

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Nach der Standortauswahl werden die Tiefbohrungen durchgeführt. Bei einer hydrothermalen Geothermieanlage werden mindestens zwei Bohrungen benötigt, durch die im Anschluss Rohrleitungen gezogen werden: eine Förderbohrung und eine Injektionsbohrung. Im späteren Betrieb leitet die Förderbohrung das heiße Thermalwasser nach oben in ein Heizwerk. Dort heizt das Tiefenwasser über einen Wärmeübertrager das hydraulisch getrennte Fernwärmewasser auf die benötigte Temperatur. Das abgekühlte Thermalwasser wird anschließend über die Injektionsbohrung in das gleiche, unterirdische Reservoir zurückgeführt. Damit das abgekühlte Thermalwasser nicht wieder in die Förderbohrung gelangt, haben die an der Erdoberfläche beieinander liegenden Bohrungen im Reservoir einen Abstand von etwa 500 bis 1.000 Metern.

Wir planen mit einer Bohrtiefe von ca. 3.500 Meter, da dort aufgrund der besonderen Eignung des Oberrheingrabens bereits Temperaturen von etwa 160° C zu erwarten sind.

Durch Voruntersuchungen und exaktes Monitoring stellen wir bei der Durchführung der Tiefbohrungen jederzeit den Schutz von Grundwasserschichten sicher. Bei unseren Arbeiten halten wir stets bergbau- und wasserschutzrechtliche Vorgaben ein. Die Maßnahmen, die wir dafür ergreifen, sind in unserem Hauptbetriebsplan klar geregelt und umfassen unter anderem Regelungen hinsichtlich der Herrichtung des Bohrplatzes und Durchführung der Tiefbohrung, sowie Maßnahmen zum Natur- und Gewässerschutz. Der Hauptbetriebsplan wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Freiburg, geprüft und abgenommen.

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Multi-Barrieren-Prinzip

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Die bei uns beim Bohrvorgang verwendeten teleskopartigen Verrohrungen sind zudem vollständig geschlossen. So kann sichergestellt werden, dass verschiedene Schichten im Untergrund nicht miteinander verbunden werden und kein Wasser aus den Bohrungen austritt. Das macht das Verfahren besonders sicher.

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Nach erfolgreicher Bohrung wird im letzten Schritt die übertägige Anlage errichtet. Dabei handelt es sich um ein Heizwerk, in dem während des Betriebs die Wärmeenergie des Thermalwassers über Wärmetauscher an den Heizwasserkreislauf des Fernwärmenetzes übergeben wird.

Anschließend kann die Inbetriebnahme erfolgen. Durch eine kontinuierliche und detaillierte Überwachung einer Vielzahl von Parametern gewährleisten wir zu jeder Zeit den sicheren Betrieb.

Aktueller Stand

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Phasenplan: Aktueller Stand hervorgehoben
Phasenplan: Aktueller Stand hervorgehoben

Genehmigung

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Bis zur Gewinnung von tiefer Erdwärme sind umfangreiche und mehrstufige behördliche Verfahren erforderlich, die eine umweltgerechte und risikominimierte Nutzung der geothermischen Ressourcen im Untergrund gewährleisten. Alle dafür nötigen Schritte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die wir zu jeder Zeit einhalten und die von den zuständigen Behörden überprüft werden.

Es bedarf sowohl für die Aufsuchung als auch für die spätere Gewinnung der Erdwärme eigener bergrechtlicher Genehmigungen.

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Für die Aufsuchungserlaubnis stellt der Vorhabenträger zunächst bei der Landesbergdirektion am Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis im Interessensgebiet. Dieser Antrag enthält wesentliche Informationen zu den geplanten Aufsuchungstätigkeiten innerhalb der Aufsuchungsfläche, inklusive eines Zeitplans. Die Aufsuchungserlaubnis wird in der Regel für drei bis fünf Jahre beantragt und erlischt, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wird. Nach der Beantragung geht das Verfahren in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (betroffene Kommunen und Behörden), die in diesem Rahmen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können. Zum Erhalt der Aufsuchungserlaubnis muss der Fortschritt der Aufsuchungstätigkeiten einmal im Jahr in Berichtsform gegenüber der Landesbergdirektion nachgewiesen werden.

Aufsuchungserlaubnis

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Die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis erlaubt noch nicht die Durchführung praktischer Arbeiten. Dazu werden weitere bergrechtliche Gestattungen sowie vor deren Durchführung die Anzeige der Tätigkeiten bei der Landesbergdirektion benötigt. Hinzu kommen je nach Gebiet und Projekt gegebenenfalls weitere Genehmigungen in der Zuständigkeit anderer Rechtsgebiete (wie z.B. Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht).

Betriebserlaubnis

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Nach Genehmigung unserer Unterlagen sind weitere Prüfungen wie wasserrechtliche Erlaubnisse und eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgesehen.

Unter wasserrechtliche Erlaubnisse fallen unter anderem die Durchführung von Tiefbohrarbeiten und die Herstellung und Nutzung von Grundwassermessstellen. Diese Erlaubnisse erteilen die zuständigen oberen bzw. unteren Wasserschutzbehörden nach Prüfung der Unterlagen.

Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens durchgeführt. Deren Ergebnis entscheidet, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Weitere Prüfungen